Himalaya Fair Trekking

Große Tibettour über Simikot zum Kailash, dem alten Königreich Guge und zurück nach Lhasa

Tourcode: 221 Zelttrek

29 Tage
Trek von Simikot zum Mount Kailash auf der einzigen freigegebenen grenzüberschreitenden Trekkingroute zwischen Nepal und Tibet. Nach der Kora um den Kailash und dem Besuch des ehemaligen Königreichs Guge fahren Sie auf abenteuerlichen Wegen über Land zurück nach Lhasa. Der Flug über den Himalaya Hauptkamm von Lhasa nach Kathmandu krönt diese unvergleichliche Reise.

Tourverlauf
Tourverlauf

Beschreibung

1. Tag

Flug Deutschland - Nepal

2. Tag

Ankunft in Kathmandu

3. Tag

Kathmandu

4. Tag

Flug von Kathmandu nach Nepalgunj (260 m), Übernachtung im Hotel

5. Tag

Flug von Nepalgunj nach Simikot (2950 m), Trek nach Dharapuri (2330 m)

6. Tag

Trek über Yablang nach Yangar (2850 m)

7. Tag

Trek über Munchu nach Torea ( 3380 m)

8. Tag

Trek nach Yari ( 3600 m)

9. Tag

Akklimatisationstag

10. Tag

Trek über den Nara - La (4580 m) nach Hilsa (3650 m)

11. Tag

Fahrt mit dem Jeep nach Purang (3880 m)

12. Tag

Fahrt über den Gurla-La zum Manasarowar See (4650 m)

13. Tag

Fahrt zu den heißen Quellen des Pilgerorts Thirtapuri

14. Tag

Fahrt nach Tholing im ehemaligen Königreich Guge

15. Tag

Falls wir die Erlaubnis bekommen, Besuch von Tsaparang, Übernachtung in Darchen

16. Tag

Fahrt nach Darchan (4640 m)

17. Tag

Beginn der Kora, Übernachtung bei Damding Donkhang (4890 m)

18. Tag

Jarok Donkhang (5200 m)

19. Tag

Über den Dölma - La ( 5630 m) nach Zutul - Puk Gompa (4790 m)

20. Tag

Trek nach Darchan (4630 m), Fahrt nach  (4650 m)

21.-23.Tag

Fahrt über die Südroute nach Lhatse

24. Tag

Shigatse, Besuch der Klöster Sakya & Tashilunpo

25. Tag

Fahrt über Gyantse nach Lhasa

26. Tag

Besuch des Basars und der Klöster Sera & Drepung

27. Tag

Besuch der Potala

28. Tag

Rückflug nach Kathmandu

29.  Tag

Abreisetag

Leistungen

Im Preis enthaltene Leistungen:

Nicht enthaltene Leistungen:

Anmerkung:

Für Leistungen, die auf chinesischer Seite auf Grund kurzfristiger behördlicher Verbote oder Erlasse nicht erbracht werden können, besteht kein Anspruch auf Ersatz. Natürlich werden wir uns in jedem Fall um eine gleichwertige Ersatzleistung bemühen, ein rechtlicher Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Gleiches gilt für witterungsbedingte Änderungen sowie Vorkommnisse technischer Natur. Nach Regenfällen kann es z. B. durch Erdrutsche zu Straßenblockaden kommen. In solchen Fällen unter Umständen entstehende Extrakosten (z. B. für Träger) sind nicht im Preis enthalten. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass solche Vorkommnisse die Ausnahme darstellen.